Mogelpackungen: Jede Menge Luft nach oben ...
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klage wegen übergroßen Kosmetikverpackungen nicht im Sinne der Verbraucher entschieden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2017, Az. I ZR 78/16). Die obersten Richter hoben ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts auf, das der Firma Beiersdorf untersagte, die Gesichtscremes „Nivea ...